Widerrechtlich genutztes Bildmaterial
Anbieter von Internet-Foren haften für Einträge
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs können Forenbetreiber für die widerrechtliche Veröffentlichung von Bildmaterial in Haftung genommen werden. Der beklagte Forenbetreiber muss für die Verstöße gegen das Copyright Schadensersatz leisten.
Anbei einige hilfreiche Links zum Thema:
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs können Forenbetreiber für die widerrechtliche Veröffentlichung von Bildmaterial in Haftung genommen werden. Der beklagte Forenbetreiber muss für die Verstöße gegen das Copyright Schadensersatz leisten.
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Golem.de: Marions Kochbuch gewinnt gegen Chefkoch.de vor dem BGH
Der Bundesgerichtshof hat Folkert Knieper, dem Betreiber von Marions Kochbuch, im Streit mit Chefkoch.de recht gegeben: Chefkoch.de haftet als Betreiber einer Rezeptsammlung im Internet dafür, wenn Internetnutzer widerrechtlich Fotos von Kochrezepten auf seine Internetseite hochladen.
netzpolitik.org: BGH: Plattform-Betreiber haften für Nutzer-generierte Inhalte
Die Betreiber der Seite Marions-Kochbuch.de haben gegen die Seite chefkoch.de geklagt, weil dort einige ihrer Photos aufgetaucht sind. Chefkoch.de ist ein Portal, auf dem nicht die Betreiber, sondern Nutzer die Rezepte einstellen – und auch bebildern.
rechtzweinull.de Zukunft des Web 2.0 und Social Media – BGH bestätigt Haftung für User Generated Content
Mit dem heutigen Urteil hat der BGH eine bedenkliche Entscheidung für alle Web 2.0 Plattformen getroffen. (...) Nun aber werden diese Grundsätze ausgehebelt, indem aufgrund verschiedener Indizien von einem Zu-Eigenmachen ausgegangen werden wird. Es wird sich nun in der genauen Begründung des Urteils (liegt derzeit noch nicht vor) zeigen müssen, wie "schnell" von einem Zu-Eigenmachen ausgegangen werden kann.
telemedicus: Kochbuch vs. Chefkoch – BGH serviert Neues zur Forenhaftung
Entscheidend ist der berühmte „Einzelfall“ Die Betreiber von Internetforen, Blogs und Communities werden künftig also viel sorgfältiger und aufwändiger als bisher prüfen müssen, ob ihre Nutzer rechtsverletzende Inhalte einstellen. Wie umfangreich zu prüfen ist, entscheidet der berühmte „Einzelfall“.
Tags für diesen Artikel: bildmaterial, blogs, bundesgerichtshof, communities, copyright, forenbetreiber, haftung, internetforen, schadensersatz, urheberrecht
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- Geschrieben von:
- Frank Herold um
20.11.2009 / 14:12
Last updated 03.09.2010
- Kategorie:
- Urheberrecht
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