Urheberrecht im Überblick
Auf gründerszene beschreiben die Rechtsanwälte Sebastian Dramburg und Thomas Schwenke worauf sich das Urheberrecht bezieht und wie damit umzugehen ist:
Überblick zum Urheberrecht - Teil 1 | Gründerszene
Überblick zum Urheberrecht - Teil 2 | Gründerszene
Mehr zum Thema: Überkommenes Prinzip: Urheberrecht und Informationsfreiheit
Überblick zum Urheberrecht - Teil 1 | Gründerszene
Bei allen Internetprojekten kommt früher oder später der Punkt, an dem man sich mit dem Urheberrecht auseinandersetzen muss. Das Problem dabei: Das Urheberrecht ist nicht intuitiv. Jeder kann sich etwas unter anderen Rechtsbegriffen des Wirtschaftslebens wie Eigentum, Besitz oder Umsatzsteuer vorstellen.
Überblick zum Urheberrecht - Teil 2 | Gründerszene
Das Urheberrecht ist als Ganzes nicht übertragbar, weil der Schutz der Kreativität ein unveräußerliches Recht ist. Hier besteht oft ein Missverständnis, wenn von der „Übertragung von Urheberrechten“ gesprochen wird. Daher nochmal: Eine anderweitige Übertragung des Urheberrechts außer im Erbfall ist nicht möglich.
Mehr zum Thema: Überkommenes Prinzip: Urheberrecht und Informationsfreiheit
Tags für diesen Artikel: übertragung, besitz, eigentum, erbfall, missverständnis, rechtsanwälte, rechtsbegriffe, umsatzsteuer, urheberrecht, wirtschaftsleben
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- Geschrieben von:
- Frank Herold um
23.10.2009 / 15:40
Last updated 06.09.2010
- Kategorie:
- Urheberrecht
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