Zu früh gefreut?

Seit heute sind die neuen ein-, zwei- und dreistelligen Domainnamen sowie Kfz-Zeichen- und Ziffern-Domains unter dem deutschen Länderkürzel .de registrierbar.
Die Domainhandelsbörse Sedo ermittelte in einer Sonderauktion für .de-Domains einen Wert von 6 Millionen Euro.

Vielleicht aber freut sich macher zu früh:

Das Blog für Markenrecht: Einführung von ein- und zweistelligen Domains – Rechtsstreit vorprogrammiert?
Eine Verletzung von Markenrechten kommt insbesondere unter den §§ 14, 15 MarkenG in Betracht. Also gerade dann, wenn jemand ein ausschließliches Recht an einer Marke als deren Inhaber hat und die Bezeichnung eine gewisse Kennzeichnungskraft besitzt. Bestes Beispiel ist die bereits genannte Domain „vw.de“ – wäre diese bisher nicht vergeben, könnte Volkswagen gegen einen potentiellen Neuregistrator sein Recht an der Marke „vw“ nun gerichtlich durchsetzen. Bei den Zahlendomains gilt dies ganz genauso – so könnte beispielsweise die telegate AG ein besseres Recht an „11880.de“ haben, obwohl diese Domain zunächst anderweitig vergeben wurde.


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