SEO: individuelle schöpferische Eigenheit

Erfolgreiche Suchmaschinenoptimierung ist nicht nur von Fleiß, Information und Routine beeinflusst. Um optimale Ergebnisse zu erzielen bedarf es zweifelsfrei einer gewissen Kreativität.
Schön, dass auch Gerichte dies mittlerweile anerkennen:

Suchmaschinenoptimierung und Urheberrecht
Suchmaschinenoptimierung oder Search Engine Optimization (SEO) ist ein Fachbegriff für Maßnahmen, die dazu dienen, dass Webseiten auf den Ergebnisseiten von Suchmaschinen auf höheren Plätzen erscheinen. (...) Die Richter des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Rostock am 27. Juni 2007 kamen in einen Urteil zu dem Ergebnis, dass Suchmaschinenoptimierung durchaus eine individuelle schöpferische Eigenheit im Sinne des § 2 Abs.2 UrhG darstellt.


Suchmaschinenoptimierte Webseiten sind Sprachwerke
Grundlegende Frage des Streits war, ob einer Webseite urheberrechtlicher Schutz zukommen kann und dem Seitenersteller ein Recht auf Namensnennung gemäß § 13 UrhG gebührt. (...) Wohl aber könnten solche Webseiten als Sprachwerke mit ausreichender Schöpfungshöhe angesehen werden


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