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    <title>Marketingrecht</title>
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    <description>Werberecht, Marketingrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht</description>
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    <title>Warnsignal: Twitter-User haften für ihre Links</title>
    <link>http://marketing-recht.com/index.php?/archives/19-Warnsignal-Twitter-User-haften-fuer-ihre-Links.html</link>
            <category>Wettbewerbsrecht</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Sebastian Trost)</author>
    <content:encoded>
    &lt;strong&gt;Linksetzung auf Twitter kann teuer werden…&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Landgericht Frankfurt / Main hat in seinem Beschluss vom 20.04.201, Az. 3-08 O 46/10 die bundesweit erste bekannte Entscheidung zum Thema „Twitter“ gefällt und hierbei ein deutliches Warnsignal an alle Twitter-User gesetzt. Das Linksetzen auf Twitter zu Webseiten mit rechtswidrigen Inhalten ist danach genauso unzulässig wie eine sonstige Verbreitung über altbekannte Kommunikationsformen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hintergrund der Entscheidung war eine Auseinandersetzung zwischen einem Unternehmen und einem ehemaligen Vertragspartner. In mehreren Foren hatte ein anonymer User einen Betrag mit einer Vielzahl von falschen und geschäftsschädigenden Behauptungen über das Unternehmen aufgestellt. Der ehemalige Vertragspartner hatte über zwei Twitter-Accounts auf den Betrag hingewiesen und verlinkte diesen. Hiergegen wehrte sich das Unternehmen und beantragte den Erlass einer einstweiligen Verfügung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der seit Jahren gefestigten Rechtsprechung ist das bewusste Verlinken von unzulässigen Inhalten auf eine fremde Website rechtswidrig und kann zu einer Haftung des Seitenbetreibers führen. In einer bewussten und aktiven Linksetzung sieht die Rechtsprechung eine Zueignung des verlinkten Inhalts, so dass man bei jeder Verlinkung auch für rechtswidrige Inhalte selbst „gerade zu stehen“ hat. Rechtlich betracht ist es irrelevant, ob die Verlinkung über eine Website oder gar nur eine E-Mail erfolgt. Die Kommunikationsform ist also zweitrangig. Einzig bedeutsam ist die durch die Verlinkung erfolgte öffentliche Verbreitung der rechtswidrigen Inhalte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Konsequenterweise übernahmen die Frankfurter Richter diese Argumentation auch für das Kommunikationsmittel „Twitter“ und erließen eine einstweilige Verfügung gegen den Twitter-User. Im Ergebnis sollte man nach dieser Entscheidung erst recht bei einer Linksetzung – egal ob über eine Website, per E-Mail oder nun über Twitter – vorsichtig vorgehen und den verlinkten Inhalt sorgfältig prüfen, um Haftungsfallen und teuren Gerichtsverfahren zu entgehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lesen Sie auch:&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.netzwelt.de/news/82511-gerichtsurteil-twitter-nutzer-haften-links.html&quot;&gt;netzwelt.de: Gerichtsurteil: Twitter-Nutzer haften für ihre Links&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.shopbetreiber-blog.de/2010/04/23/twitter-recht/&quot;&gt;shopbetreiber-blog.de: Twitter-Nutzung durch Online-Shops – Rechtlich richtig verhalten&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://marketing-recht.com/index.php?/archives/19-Warnsignal-Twitter-User-haften-fuer-ihre-Links.html#extended&quot;&gt;&quot;Warnsignal: Twitter-User haften für ihre Links&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Wed, 12 May 2010 15:18:02 +0200</pubDate>
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    <category>twitter</category>

</item>
<item>
    <title>Bilder-Suchmaschinen im Internet sind legal</title>
    <link>http://marketing-recht.com/index.php?/archives/18-Bilder-Suchmaschinen-im-Internet-sind-legal.html</link>
            <category>Urheberrecht</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Frank Herold)</author>
    <content:encoded>
    &lt;strong&gt;- BITKOM begrüßt Urteil des Bundesgerichtshofs&lt;br /&gt;
- Viele Urheber profitieren von Bildersuche&lt;br /&gt;
- Auffindbarkeit von Bildern kann verhindert werden&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;blockquote&gt;Der Bundesgerichtshof hat bestätigt, dass Bilder-Suchmaschinen im Internet legal sind. „Wir begrüßen das Urteil des Bundesgerichtshofs“, sagt Volker Smid, Präsidiumsmitglied des Hightech-Verbands BITKOM. „Ein Verbot der Bildersuche hätte die Nutzbarkeit des Internets deutlich eingeschränkt.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mehrfach hatten Inhaber von Bildrechten vor Gerichten dagegen geklagt, dass ihre Abbildungen in Miniatur-Form bei Suchmaschinen erscheinen konnten. „Zu befürchten war, dass die Such-Anbieter mit einer Welle von Abmahnungen überflutet werden – oder die praktische Bildersuche abgeschaltet werden muss“, so Smid. „Das wäre nicht im Sinne vieler Urheber, etwa Fotografen, die das Internet zur Vermarktung ihrer Bilder nutzen.“ Sie profitierten davon, dass potentielle Kunden über die Suchmaschinen ihre Angebote finden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Homepage-Betreiber können ihre Seiten aber auch so einstellen, dass Bilder von Suchmaschinen nicht gefunden werden. Inhaber von Bildrechten können den Anbietern von Suchmaschinen zudem mitteilen, dass sie keine Wiedergabe ihrer Bilder wünschen. Dazu müssen sie nur die Webseiten nennen, auf denen sich die Bilder befinden. Namhafte Suchmaschinen entfernen diese Bilder dann schnellstmöglich.&lt;/blockquote&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lesen Sie auch:&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/142-BGH-Keine-Urheberrechtsverletzung-durch-Google-Bildersuche.html&quot;&gt;rechtzweinull.de: BGH: Keine Urheberrechtsverletzung durch Google Bildersuche&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.rechtambild.de/2010/04/bgh-google-bildersuche-stellt-keine-rechtswidrige-urheberrechtsverletzung-dar/&quot;&gt;rechtambild.de: BGH: Google Bildersuche stellt keine rechtswidrige Urheberrechtsverletzung dar.&lt;/a&gt; 
    </content:encoded>

    <pubDate>Thu, 29 Apr 2010 12:03:22 +0200</pubDate>
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    <category>Google</category>

</item>
<item>
    <title>„Tag des geistigen Eigentums“</title>
    <link>http://marketing-recht.com/index.php?/archives/16-Tag-des-geistigen-Eigentums.html</link>
            <category>Urheberrecht</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Frank Herold)</author>
    <content:encoded>
    &lt;strong&gt;Mehrheit für Verfolgung von Raubkopierern&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Aber: Jeder vierte Deutsche findet illegale Kopien akzeptabel&lt;br /&gt;
- Chancen für legale Downloads&lt;br /&gt;
- Morgen „Tag des geistigen Eigentums“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;blockquote&gt;25 Prozent der Deutschen finden Raubkopien von Musik, Filmen oder Software akzeptabel. Das geht aus einer Studie des BITKOM hervor, für die das Institut Aris 1.000 Deutsche repräsentativ befragt hat. Demgegenüber sagen 66 Prozent, illegale Kopien seien kein Kavaliersdelikt. 63 Prozent finden, dass Raubkopierer strafrechtlich verfolgt werden sollten. „Die Mehrheit der Deutschen hat ein ausgeprägtes Bewusstsein für geistiges Eigentum“, sagte BITKOM-Präsidiumsmitglied Volker Smid. „Dass sich jeder Vierte für Raubkopien ausspricht, zeigt aber, dass es keinen wirklichen gesellschaftlichen Konsens zum Schutz von Urheberrechten gibt.“ Morgen wird der &lt;a href=&quot;http://www.marketing-blog.biz/blog/archives/3256-Welttag-des-geistigen-Eigentums.html&quot; title=&quot;Welttag des geistigen Eigentums&quot;&gt;„Tag des geistigen Eigentums“&lt;/a&gt; begangen. BITKOM ist Partner einer zentralen deutschen Veranstaltung in Berlin, zu der der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) eingeladen hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„Neben der Strafverfolgung sind preislich attraktive und sichere Bezahl-Angebote ein wichtiger Beitrag gegen Piraterie“, sagte Smid. „Der Boom des Download-Markts zeigt, dass es Potenzial für die legale Nutzung von Kulturangeboten und Software gibt.“ Für Downloads auf ihre PCs gaben die Deutschen 2009 rund 250 Millionen Euro aus – ein neuer Rekord. Die Anzahl bezahlter Downloads stieg nach einer BITKOM-Berechnung auf etwa 60 Millionen, eine Steigerung um 24 Prozent gegenüber 2008.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
BITKOM-Präsidiumsmitglied Smid forderte einen Neubeginn in der Diskussion um das Urheberrecht in der digitalen Welt. Geistige Leistungen müssten für Erfinder und Künstler finanziell attraktiv sein, so Smid. „Wenn es nicht gelingt, ein besseres Verständnis für den Wert der Angebote zu schaffen, verarmt das Kultur- und Medienangebot. Mit einer staatlich verordneten Kultur-Flatrate oder Zwangsabgaben erreicht man genau das Gegenteil.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Methodik: Die Angaben zu Raubkopien und der Zahlungsbereitschaft für Online-Inhalte wurden in einer Erhebung der ARIS Umfrageforschung für den BITKOM erhoben. Dabei wurden 1.000 deutschsprachige Personen ab 14 Jahren in Privathaushalten befragt. Die Angaben zum Download-Markt basieren auf Daten der GfK Panel Services.&lt;/blockquote&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lesen Sie auch:&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://meta-strom.de/index.php?/archives/140-Welttag-des-geistigen-Eigentums.html&quot; title=&quot;Clevergy Blog&quot;&gt;Clevergy Blog: Welttag des geistigen Eigentums&lt;/a&gt; 
    </content:encoded>

    <pubDate>Sun, 25 Apr 2010 17:46:00 +0200</pubDate>
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    <category>aris umfrageforschung</category>
<category>bitkom</category>
<category>erhebung</category>
<category>filme</category>
<category>geistiges eigentum</category>
<category>musik</category>
<category>online-inhalte</category>
<category>piraterie</category>
<category>raubkopien</category>
<category>software</category>
<category>tag des geistigen eigentums</category>
<category>zahlungsbereitschaft</category>

</item>
<item>
    <title>Urheberrechtsabgaben auf USB-Sticks</title>
    <link>http://marketing-recht.com/index.php?/archives/17-Urheberrechtsabgaben-auf-USB-Sticks.html</link>
            <category>Urheberrecht</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Frank Herold)</author>
    <content:encoded>
    &lt;strong&gt;Einigung über Urheberrechtsabgaben auf USB-Sticks&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- 10 Cent pro Speicherstift oder -karte&lt;br /&gt;
- BITKOM und Verwertungsgesellschaften unterzeichnen Vertrag&lt;br /&gt;
- IT-Branche für Modernisierung des Urheberrechts&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;blockquote&gt;Der Hightech-Verband BITKOM hat sich mit den Verwertungsgesellschaften über Urheberrechtsabgaben auf USB-Sticks und Speicherkarten geeinigt. Vertragspartner des BITKOM sind die Zentralstelle für private Überspielungsrechte ZPÜ und die Verwertungsgesellschaften VG WORT und VG Bild-Kunst. Demnach werden künftig 10 Cent pro Speicherstift oder -karte fällig, die von den Anbietern entrichtet werden müssen und in den Verkaufspreis einkalkuliert werden. Für BITKOM-Mitgliedsfirmen gilt eine reduzierte Abgabe in Höhe von 8 Cent. Der Vertrag bezieht sich auf die Jahre 2010 und 2011. Damit haben die Anbieter Planungssicherheit für die nächsten zwei Jahre. Das aktuelle Urheberrecht ist die gesetzliche Grundlage für die Einigung zwischen Herstellern und Verwertungsgesellschaften zu diesen Kopierabgaben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch die Abgaben wird das legale private Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Musik und Texten abgegolten. Entsprechende Abgaben werden schon seit längerem unter anderem von Herstellern von Scannern, Druckern und Kopierern abgeführt. Die Verwertungsgesellschaften nehmen die Abgaben im Namen von Verlagen, Autoren und Künstlern ein. Prinzipiell erhöht sich durch die gesetzlich gewollten Kopierabgaben der Verkaufspreis. Hersteller müssen die Kosten an die Verbraucher weitergeben – das ist Sinn der gesetzlichen Regelung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insgesamt können die Verwertungsgesellschaften Abgaben auf USB-Sticks und Speicherkarten von insgesamt rund 5 Millionen Euro erwarten, die – nach Abzug der internen Kosten – an Verlage, Autoren und Künstler ausgeschüttet werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Urheberrecht ist aus Sicht des BITKOM nach wie vor verbesserungswürdig. Nötig sei ein Urheberrecht, das die Möglichkeiten des Internets noch besser berücksichtigt. Pauschale Abgaben sind im Web-2.0-Zeitalter laut BITKOM nicht praktikabel. Für das Internet müssten neue Regeln entwickelt werden. Dazu sei eine weitere Gesetzesnovelle nötig, der so genannte Dritte Korb.&lt;/blockquote&gt; 
    </content:encoded>

    <pubDate>Fri, 16 Apr 2010 14:55:00 +0200</pubDate>
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    <category>BITKOM</category>
<category>IT-Branche</category>
<category>Modernisierung</category>
<category>Speicherkarten</category>
<category>Speicherstift</category>
<category>Urheberrecht</category>
<category>Urheberrechtsabgaben</category>
<category>USB-Sticks</category>
<category>Verwertungsgesellschaften</category>

</item>
<item>
    <title>EuGH Urteil zu Google Adwords</title>
    <link>http://marketing-recht.com/index.php?/archives/15-EuGH-Urteil-zu-Google-Adwords.html</link>
            <category>Markenrecht</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Rechtsanwalt Sebastian Trost)</author>
    <content:encoded>
    &lt;strong&gt;Markenverletzungen bei Google Adwords: Wer haftet wann?&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Online Werber aufgepasst: Die gezielte Verwendung von fremden Markennamen bei Google Adwords bleibt rechtlich sehr bedenklich! Der EuGH hat in seinem vielfach zitierten Urteil vom 23.03.2010 ausdrücklich entschieden, dass Google mit seinem Adwords System derzeit nicht gegen Markenrechte verstößt. Dieses Urteil entlastet aber ausschließlich Google. Werbekunden laufen hingegen weiterhin Gefahr, dass sie mit einem gezielten Einsatz von fremden Markennamen in ihren AdWords Buchungen erhebliche Rechtsverletzungen begehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der ganze Streit entstand aus der wirtschaftlichen Bedeutung von Adwords im Online Marketing: Adwords–Werbung ist einer der wichtigsten und effektivsten Werbeformen im Bereich des Online-Marketing. Die Funktionsweise dieser Werbeform ist denkbar einfach: Werbetreibende können zu bestimmten Suchbegriffen eine Werbeeinblendung buchen, die dann am Rande der jeweiligen Google Suchergebnisse erscheint. Die Kosten für die Werbung werden über das Cost-Per-Click-Modell abgerechnet, was für den Kunden den Vorteil hat, dass er nur bei einem tatsächlichen Anklicken seiner Anzeige zahlen muss. Der Erfolg einer Adwords–Werbekampagne hängt (neben dem Budget) vor allem von der Auswahl der Keywords ab: Je zielorientierter die Suchbegriffe zur angepriesenen Leistung oder Ware ausgewählt werden, umso wahrscheinlicher werden die Kunden die dazugehörigen Werbeeinblendungen ansteuern. Zur Werbeoptimierung hat Google seinen Kunden zahlreiche Möglichkeiten eingerichtet, so dass mittlerweile nicht nur bei Eingabe des exakten Suchbegriffes, sondern auch schon bei einem ähnlichen, zum Inhalt passenden Keyword die gebuchte Anzeige erscheinen kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In diesem Zusammenhang tauchte immer wieder die Frage auf, ob man bei Adwords fremde Markennamen als Keyword für eigene Werbeanzeigen einsetzen darf. Derartige Maßnahmen besitzen den großen Vorteil, sich unkompliziert an die Bekanntheit einer fremden Marke anzuhängen und bei Eingabe der fremden Marke als Suchbegriff mit der eigenen Adwords Anzeige in den dortigen Suchergebnissen zu erscheinen. Gleichzeitig stellte sich die Frage, ob Google bei etwaigen Verstößen mithaftet oder alleine der Werbekunde in Anspruch genommen werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die bisher uneinheitliche Rechtslage zu diesem Punkt scheint nun klargestellt: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der EuGH hat in seinem Urteil entschieden, dass Google als Anbieter des Adwords Systems wegen dort erfolgter Markenverletzungen derzeit nicht in Anspruch genommen werden kann. Nach Ansicht der Luxemburger Richter nutzt Google als Anbieter des Adwords Systems die dort gebuchten Markennamen nicht zu eigenen Werbezwecken, sondern lässt nur die Nutzung durch den Kunden zu. Als bloßer Anbieter des Service hat Google aber nicht automatisch für fremde Markenverletzungen einzustehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was hat das Urteil nun für Auswirkungen auf das Online Marketing? &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der EuGH hat in seinem Urteil betont, dass der Werbekunde für unbefugte Markenverwendungen bei seinen Adwords Werbungen verantwortlich ist. Eine gezielte Nutzung von fremden Marken bei Adwords zur Bewerbung der eigenen Produkte oder Dienstleistungen ist regelmäßig unzulässig, wenn dadurch die Herkunfts- und Werbefunktion der Marke beeinträchtigt wird. Markeninhabern stehen insbesondere Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegen den Werbekunden zu, wenn bei einer direkten Sucheingabe zu ihren Marken umgehend die fremde Adwords-Anzeige erscheint, und es gleichzeitig für den Durchschnittsverbraucher nur schwer erkennbar ist, von welchem Unternehmen die dargestellte Anzeige tatsächlich stammt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;Fazit:&lt;/strong&gt; Der EuGH hat klargestellt, dass grundsätzlich der Werbekunde alleine für Rechtsverstöße bei AdWords–Anzeigen haftet. Angesichts des weit verbreiteten Gebrauchs von geschützten Marken bei AdWords könnte eine Klagewelle auf Firmen zukommen, die unbefugt und gezielt den Ruf von Markenherstellern ausnutzen, um damit für ihre eigenen Leistungen zu werben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;Weitere lesenswerte Artikel zum Urteil des EuGH:&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.telemedicus.info/article/1681-EuGH-Die-AdWords-Entscheidung-im-Detail.html&quot; title=&quot;Telemedicus - EuGH: Die AdWords-Entscheidung im Detail&quot;&gt;&lt;strong&gt;Telemedicus&lt;/strong&gt; - EuGH: Die AdWords-Entscheidung im Detail&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;&lt;a href=&quot;http://www.gruenderszene.de/recht/werbung-im-internet-das-brandneue-eugh-urteil-besagt-google-adwords-ist-rechtmasig/&quot;&gt;Gruenderszene&lt;/strong&gt;: Werbung im Internet: Das brandneue EuGH-Urteil besagt Google Adwords ist rechtmäßig&lt;/a&gt; &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://marketing-recht.com/index.php?/archives/15-EuGH-Urteil-zu-Google-Adwords.html#extended&quot;&gt;&quot;EuGH Urteil zu Google Adwords&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Fri, 02 Apr 2010 16:53:02 +0200</pubDate>
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    <category>adwords</category>
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<category>online marketing</category>
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</item>
<item>
    <title>Social Media ist kein rechtsfreier Raum.</title>
    <link>http://marketing-recht.com/index.php?/archives/14-Social-Media-ist-kein-rechtsfreier-Raum..html</link>
            <category>Urheberrecht</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Frank Herold)</author>
    <content:encoded>
    Der Usability-Blog &lt;strong&gt;nutzerfreundlichkeit.de&lt;/strong&gt; befasst sich in einer kleinen Serie mit dem Thema &lt;strong&gt;&quot;Recht in &lt;a href=&quot;http://www.marketing-blog.biz/blog/archives/3102-Was-ist-eigentlich-...-Social-Media.html&quot; title=&quot;Was ist eigentlich ... Social Media?&quot;&gt;Social Media&lt;/a&gt;&quot;&lt;/strong&gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.nutzerfreundlichkeit.de/allgemeines/recht-in-social-media-13-impressumspflicht-wettbewerbsrecht-werbung-in-social-media-am-beispiel-twitter/&quot;&gt;Recht in Social Media (1/3). Impressumspflicht, Wettbewerbsrecht, Werbung in Social Media, am Beispiel Twitter.&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;blockquote&gt;Auch wenn noch nicht alle rechtlichen Fragen beantwortet werden können, gibt es Empfehlungen von Rechtsanwälten, die vor Abmahnern schützen können. Eine endgültige Klärung wird es wohl erst durch entsprechende Gerichtsurteile geben.&lt;/blockquote&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.nutzerfreundlichkeit.de/allgemeines/urheberrecht-personlichkeitsrecht/&quot;&gt;Recht in Social Media (2/3). Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht.&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;blockquote&gt;Urheberrecht und Persönlichkeitsrecht gelten auch in Social Media.  &lt;/blockquote&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.nutzerfreundlichkeit.de/allgemeines/abmahnung-haftung/&quot;&gt;Recht in Social Media (3/3). Abmahnung, Haftung, gerichtliche Durchsetzung, Rückruf eigener Inhalte.&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;blockquote&gt;Imageverlust durch Abmahnung&lt;br /&gt;
Vorsicht, wer zu schnell mahnt kann einen Imageverlust erleiden. Rechtsstreitigkeiten lassen sich häufig außergerichtlich beilegen.&lt;/blockquote&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 
    </content:encoded>

    <pubDate>Wed, 27 Jan 2010 14:37:14 +0100</pubDate>
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    <category>abmahnung</category>
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    <title>Versand von Newslettern</title>
    <link>http://marketing-recht.com/index.php?/archives/13-Versand-von-Newslettern.html</link>
            <category>Wettbewerbsrecht</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Frank Herold)</author>
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    &lt;strong&gt;BGH: Anforderung an Einwilligung in E-Mail-Werbung im B2B-Geschäft&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;blockquote&gt;Dass der Versand von Newslettern nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist, haben die Gerichte im letzten Jahr sehr deutlich entschieden. Der BGH stellt in seiner aktuellen Entscheidung klar, dass aus der Angabe einer E-Mail-Adresse auf der Homepage einer Gewerbetreibenden nicht geschlossen werden kann, dass die Inhaberin dieser E-Mail-Adresse auch Werbung hierüber beziehen will.&lt;/blockquote&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lesen Sie hier mehr über den aktuellen BGH-Beschluss im &lt;a href=&quot;http://www.shopbetreiber-blog.de/2010/01/26/bgh-anforderung-an-einwilligung-in-e-mail-werbung-im-b2b-geschaft/&quot; title=&quot;vvvvvvvvvvvvvvvvvvvvv&quot;&gt;shopbetreiber-blog&lt;/a&gt; 
    </content:encoded>

    <pubDate>Wed, 27 Jan 2010 14:29:10 +0100</pubDate>
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    <category>B2B-Geschäft</category>
<category>BGH</category>
<category>E-Mail</category>
<category>E-Mail-Werbung</category>
<category>Einwilligung</category>
<category>Newsletter</category>
<category>Versand</category>
<category>Voraussetzungen</category>
<category>Werbung</category>

</item>
<item>
    <title>20 Urteile aus dem Wettbewerbsrecht</title>
    <link>http://marketing-recht.com/index.php?/archives/12-20-Urteile-aus-dem-Wettbewerbsrecht.html</link>
            <category>Wettbewerbsrecht</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Frank Herold)</author>
    <content:encoded>
    &lt;strong&gt;Die 20 wichtigsten Urteile für Shopbetreiber im Jahr 2009&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
hat Dr. Carsten Föhlisch im &lt;a href=&quot;http://www.shopbetreiber-blog.de/2010/01/25/die-20-wichtigsten-urteile-fur-shopbetreiber-im-jahr-2009/&quot;&gt;Shopbetreiberblog&lt;/a&gt; zusammengestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;blockquote&gt;Auch im Jahr 2009 gab es zahlreiche Urteile, die gravierende Auswirkungen auf den Online-Handel haben. Wichtige Entscheidungen ergingen zu Grundpreisangaben, Versandkosten in Preissuchmaschinen, Ausnahmen vom Widerrufsrecht, &quot;40-EUR-Klausel&quot;, Wertersatz für Nutzung, aber auch die Angabe von Lieferzeiten (&quot;in der Regel&quot; vs. &quot;ca.&quot;), Nachweis von Newsletteranmeldungen oder &quot;Tell-a-friend&quot;-Werbung beschäftigten die Wettbewerbsrichter.&lt;/blockquote&gt; 
    </content:encoded>

    <pubDate>Tue, 26 Jan 2010 10:41:20 +0100</pubDate>
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    <category>&quot;Tell-a-friend&quot;-Werbung</category>
<category>Grundpreisangaben</category>
<category>Preissuchmaschinen</category>
<category>Shopbetreiber</category>
<category>Urteile</category>
<category>Versandkosten</category>
<category>Wertersatz</category>
<category>Wettbewerbsrecht</category>
<category>Widerrufsrecht</category>

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<item>
    <title>Markenbildung und Markenrecht</title>
    <link>http://marketing-recht.com/index.php?/archives/11-Markenbildung-und-Markenrecht.html</link>
            <category>Markenrecht</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Frank Herold)</author>
    <content:encoded>
    &lt;strong&gt;Rechtanwalt Andreas Thieme LL.M. der Kanzlei WIENKE &amp;amp; BECKER– KÖLN im Interview zu Markenrecht auf &lt;a href=&quot;http://www.seo-united.de/blog/internet/markenrecht-eigene-projekte-schuetzen.htm&quot; title=&quot;Markenrecht – Eigene Projekte schützen&quot;&gt;seo-united&lt;/a&gt;:&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;blockquote&gt;Beschreibt die Marke also nur das, was sie schützen soll, fehlt ihr die Unterscheidungskraft. Eine Marke „SEO“ für SEO-Dienstleistungen wäre also wohl nicht als Wort schutzfähig. Helfen kann man sich in solchen Fällen etwa durch Hinzufügung unterscheidungskräftiger Bestandteile, etwa weiterer Wortbestandteile oder etwa eines Logos. Dies kann dann zur Eintragung von Marken führen, die hinsichtlich des reinen Wortbestandteiles nicht schutzfähig wären. Nachteil ist hier aber, dass auch der Schutzbereich einer solchen Marke natürlich begrenzt ist. Je kennzeichnungsschwächer eine Marke ist, desto größer muss die Verwechslungsgefahr zu einem jüngeren Zeichen sein, um sich gegen dieses durchzusetzen. Bei einer schwachen Marke können für Dritte also schon kleinere Abweichungen genügen, um den Schutzbereich zu verlassen, so dass dem Markeninhaber keine Ansprüche zustehen.&lt;/blockquote&gt; 
    </content:encoded>

    <pubDate>Fri, 22 Jan 2010 10:47:36 +0100</pubDate>
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    <category>Eintragung</category>
<category>Logo</category>
<category>Marke</category>
<category>Marken</category>
<category>Markenbildung</category>
<category>Markenrecht</category>
<category>Projekte</category>
<category>Schutzbereich</category>
<category>Unterscheidungskraft</category>
<category>Verwechslungsgefahr</category>

</item>
<item>
    <title>Widerrechtlich genutztes Bildmaterial</title>
    <link>http://marketing-recht.com/index.php?/archives/10-Widerrechtlich-genutztes-Bildmaterial.html</link>
            <category>Urheberrecht</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Frank Herold)</author>
    <content:encoded>
    &lt;strong&gt;Anbieter von Internet-Foren haften für Einträge&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs können Forenbetreiber für die widerrechtliche Veröffentlichung von Bildmaterial in Haftung genommen werden. Der beklagte Forenbetreiber muss für die Verstöße gegen das Copyright Schadensersatz leisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anbei einige hilfreiche Links zum Thema:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;blockquote&gt;&lt;a href=&quot;http://www.golem.de/0911/71214.html&quot;&gt;&lt;strong&gt;Golem.de&lt;/strong&gt;: Marions Kochbuch gewinnt gegen Chefkoch.de vor dem BGH&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
Der Bundesgerichtshof hat Folkert Knieper, dem Betreiber von Marions Kochbuch, im Streit mit Chefkoch.de recht gegeben: Chefkoch.de haftet als Betreiber einer Rezeptsammlung im Internet dafür, wenn Internetnutzer widerrechtlich Fotos von Kochrezepten auf seine Internetseite hochladen.&lt;/blockquote&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;blockquote&gt;&lt;a href=&quot;http://www.netzpolitik.org/2009/bgh-plattform-betreiber-haften-fuer-nutzer-generierte-inhalte/&quot;&gt;&lt;strong&gt;netzpolitik.org:&lt;/strong&gt; BGH: Plattform-Betreiber haften für Nutzer-generierte Inhalte&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
Die Betreiber der Seite Marions-Kochbuch.de haben gegen die Seite chefkoch.de geklagt, weil dort einige ihrer Photos aufgetaucht sind. Chefkoch.de ist ein Portal, auf dem nicht die Betreiber, sondern Nutzer die Rezepte einstellen – und auch bebildern.&lt;/blockquote&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;blockquote&gt;&lt;a href=&quot;http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/119-Gravierende-Folgen-fuer-die-Zukunft-des-Web-2.0-und-Social-Media-BGH-bestaetigt-Haftung-fuer-User-Generated-Content.html&quot;&gt;&lt;strong&gt;rechtzweinull.de&lt;/strong&gt; Zukunft des Web 2.0 und Social Media – BGH bestätigt Haftung für User Generated Content &lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
Mit dem heutigen Urteil hat der BGH eine bedenkliche Entscheidung für alle Web 2.0 Plattformen getroffen. (...) Nun aber werden diese Grundsätze ausgehebelt, indem aufgrund verschiedener Indizien von einem Zu-Eigenmachen ausgegangen werden wird. Es wird sich nun in der genauen Begründung des Urteils (liegt derzeit noch nicht vor) zeigen müssen, wie &quot;schnell&quot; von einem Zu-Eigenmachen ausgegangen werden kann.&lt;/blockquote&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;blockquote&gt;&lt;a href=&quot;http://www.telemedicus.info/article/1571-Kochbuch-vs.-Chefkoch-BGH-serviert-Neues-zur-Forenhaftung.html&quot;&gt;&lt;strong&gt;telemedicus:&lt;/strong&gt; Kochbuch vs. Chefkoch – BGH serviert Neues zur Forenhaftung&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
Entscheidend ist der berühmte „Einzelfall“ Die Betreiber von Internetforen, Blogs und Communities werden künftig also viel sorgfältiger und aufwändiger als bisher prüfen müssen, ob ihre Nutzer rechtsverletzende Inhalte einstellen. Wie umfangreich zu prüfen ist, entscheidet der berühmte „Einzelfall“.&lt;br /&gt;
&lt;/blockquote&gt; 
    </content:encoded>

    <pubDate>Fri, 20 Nov 2009 14:12:30 +0100</pubDate>
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    <category>bildmaterial</category>
<category>blogs</category>
<category>bundesgerichtshof</category>
<category>communities</category>
<category>copyright</category>
<category>forenbetreiber</category>
<category>haftung</category>
<category>internetforen</category>
<category>schadensersatz</category>
<category>urheberrecht</category>

</item>
<item>
    <title>Digitalisierung von Büchern</title>
    <link>http://marketing-recht.com/index.php?/archives/9-Digitalisierung-von-Buechern.html</link>
            <category>Urheberrecht</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Frank Herold)</author>
    <content:encoded>
    &lt;strong&gt;Digitalisierung von Büchern bietet Chancen&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
- Heute neuer Einigungsvorschlag von Google und US-Verlagen&lt;br /&gt;
- BITKOM will Diskussion versachlichen&lt;br /&gt;
- Private und öffentliche Angebote müssen sich ergänzen &lt;br /&gt;&lt;a href=&quot;http://marketing-recht.com/index.php?/archives/9-Digitalisierung-von-Buechern.html#extended&quot;&gt;&quot;Digitalisierung von Büchern&quot; vollständig lesen&lt;/a&gt;
    </content:encoded>

    <pubDate>Mon, 09 Nov 2009 11:28:07 +0100</pubDate>
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    <category>Bücher</category>
<category>BITKOM</category>
<category>Buch-Projekt</category>
<category>Chancen</category>
<category>Digitalisierung</category>
<category>Europa</category>
<category>Google</category>
<category>Online-Publikation</category>
<category>Rechtsklarheit</category>
<category>Verlage</category>

</item>
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    <title>Anspielung auf Mitbewerber in der Werbung</title>
    <link>http://marketing-recht.com/index.php?/archives/7-Anspielung-auf-Mitbewerber-in-der-Werbung.html</link>
            <category>Wettbewerbsrecht</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Frank Herold)</author>
    <content:encoded>
    So wie man die BILD so oder so lesen kann, so kann man natürlich auch den Werbespot der taz so oder auch so sehen. Verzichtet man auf Vorbehalte oder gar Vorurteile, kann man die Zeitung oder halt den Spot einfach so nehmen wie sie/er ist. Man fragt sich schon: Warum die Aufregung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Egal:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.beckmannundnorda.de/serendipity/index.php?/archives/189-BGH-Eine-humorvolle-oder-ironische-Anspielung-auf-einen-Mitbewerber-in-der-Werbung-ist-zulaessig,-wenn-sie-den-Mitbewerber-nicht-dem-Spott-oder-der-Laecherlichkeit-preisgibt.html&quot;&gt;beckmannundnorda.de zum BGH Urteil vom 01.10.2009&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;blockquote&gt;BGH: Eine humorvolle oder ironische Anspielung auf einen Mitbewerber in der Werbung ist zulässig, wenn sie den Mitbewerber nicht dem Spott oder der Lächerlichkeit preisgibt. (...) Der durchschnittliche Zuschauer erkenne, dass es sich bei der Darstellung um eine humorvolle Überspitzung handele, mit der die Aufmerksamkeit der Werbeadressaten geweckt und nicht die BILD-Zeitung oder deren Leserschaft pauschal abgewertet werden solle.&quot;&lt;/blockquote&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ggf. ärgern köönte man sich allerding über die Formulierung &lt;em&gt;&quot;der durchschnittliche Zuschauer&quot;&lt;/em&gt;. Aber auch das ist eine Frage des Blickwinkels.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Und hier gibt es den Spot zum Urteil:&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.marketing-blog.biz/blog/archives/3039-taz-vs.-BILD.html&quot; title=&quot;taz ./. Bild&quot;&gt;taz vs. BILD&lt;/a&gt; 
    </content:encoded>

    <pubDate>Mon, 26 Oct 2009 14:09:34 +0100</pubDate>
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    <category>anspielung</category>
<category>bild</category>
<category>bundesgerichtshof</category>
<category>lächerlichkeit</category>
<category>mitbewerber</category>
<category>spot</category>
<category>spott</category>
<category>taz</category>
<category>urteil</category>
<category>werbung</category>
<category>wettbewerbsrecht</category>

</item>
<item>
    <title>Was ist ein Plagiat?</title>
    <link>http://marketing-recht.com/index.php?/archives/8-Was-ist-ein-Plagiat.html</link>
            <category>Urheberrecht</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Frank Herold)</author>
    <content:encoded>
    &lt;a href=&quot;http://www.marketing-blog.biz/blog/archives/3061-Was-ist-eigentlich-...-ein-Plagiat.html&quot;&gt;Was ist eigentlich ... ein Plagiat? - Besserwerberblog &lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;blockquote&gt;Wenn beispielsweise der w&amp;v-Newsletter oder andere Newsletter was gut oder bemerkens-, wahlweise berichtenswert finden, was wir schreiben, dann haben wir natürlich nichts dagegen, zumal auch mit einem Verweis/Link auf uns deutlich gemacht wird, auf wessen Gedankenmüll das gewachsen ist. Mehr noch: Dafür sind wir wirklich dankbar, weil es uns ja auch schmeichelt.&lt;/blockquote&gt; 
    </content:encoded>

    <pubDate>Mon, 26 Oct 2009 14:01:00 +0100</pubDate>
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</item>
<item>
    <title>SEO: individuelle schöpferische Eigenheit</title>
    <link>http://marketing-recht.com/index.php?/archives/6-SEO-individuelle-schoepferische-Eigenheit.html</link>
            <category>Urheberrecht</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Frank Herold)</author>
    <content:encoded>
    Erfolgreiche Suchmaschinenoptimierung ist nicht nur von Fleiß, Information und Routine beeinflusst. Um optimale Ergebnisse zu erzielen bedarf es zweifelsfrei einer gewissen Kreativität.&lt;br /&gt;
Schön, dass auch Gerichte dies mittlerweile anerkennen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.rechtsanwalt-news.de/marken-und-urheberrecht/suchmaschinenoptimierung-und-urheberrecht/&quot; title=&quot;Suchmaschinenoptimierung und Urheberrecht&quot;&gt;Suchmaschinenoptimierung und Urheberrecht&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;blockquote&gt;Suchmaschinenoptimierung oder Search Engine Optimization (SEO) ist ein Fachbegriff für Maßnahmen, die dazu dienen, dass Webseiten auf den Ergebnisseiten von Suchmaschinen auf höheren Plätzen erscheinen. (...) Die Richter des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Rostock am 27. Juni 2007 kamen in einen Urteil zu dem Ergebnis, dass Suchmaschinenoptimierung durchaus eine individuelle schöpferische Eigenheit im Sinne des § 2 Abs.2 UrhG darstellt.&lt;/blockquote&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.telemedicus.info/article/316-Suchmaschinenoptimierte-Webseiten-sind-Sprachwerke.html&quot;&gt;Suchmaschinenoptimierte Webseiten sind Sprachwerke&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;blockquote&gt;Grundlegende Frage des Streits war, ob einer Webseite urheberrechtlicher Schutz zukommen kann und dem Seitenersteller ein Recht auf Namensnennung gemäß § 13 UrhG gebührt. (...) Wohl aber könnten solche Webseiten als &lt;strong&gt;Sprachwerke mit ausreichender Schöpfungshöhe&lt;/strong&gt; angesehen werden&lt;/blockquote&gt; 
    </content:encoded>

    <pubDate>Sun, 25 Oct 2009 13:29:35 +0100</pubDate>
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    <category>az 2 w 12/07</category>
<category>§ 2 abs.2 urhg</category>
<category>ergebnisseiten</category>
<category>schutz</category>
<category>search engine optimization</category>
<category>seo</category>
<category>sprachwerke</category>
<category>streit</category>
<category>suchmaschinen</category>
<category>suchmaschinenoptimierung</category>
<category>webseiten</category>

</item>
<item>
    <title>Zu früh gefreut?</title>
    <link>http://marketing-recht.com/index.php?/archives/5-Zu-frueh-gefreut.html</link>
            <category>Markenrecht</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Frank Herold)</author>
    <content:encoded>
    Seit heute sind die neuen &lt;a href=&quot;http://www.marketing-blog.biz/blog/archives/3057-www.1.de.html&quot; title=&quot;www.1.de&quot;&gt;ein-, zwei- und dreistelligen Domainnamen&lt;/a&gt; sowie Kfz-Zeichen- und Ziffern-Domains unter dem deutschen Länderkürzel .de registrierbar.&lt;br /&gt;
Die Domainhandelsbörse Sedo ermittelte in einer Sonderauktion für .de-Domains einen Wert von &lt;a href=&quot;http://www.marketing-blog.biz/archives/991-6-Millionen-Euro.html&quot; title=&quot;6 Millionen Euro&quot;&gt;6 Millionen Euro&lt;/a&gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vielleicht aber freut sich macher zu früh:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://blog-markenrecht.de/2009/10/22/einfuhrung-von-ein-und-zweistelligen-domains-%E2%80%93-rechtsstreit-vorprogrammiert/&quot;&gt;Das Blog für Markenrecht: Einführung von ein- und zweistelligen Domains – Rechtsstreit vorprogrammiert?&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;blockquote&gt;Eine Verletzung von Markenrechten kommt insbesondere unter den §§ 14, 15 MarkenG in Betracht. Also gerade dann, wenn jemand ein ausschließliches Recht an einer Marke als deren Inhaber hat und die Bezeichnung eine gewisse Kennzeichnungskraft besitzt. Bestes Beispiel ist die bereits genannte Domain „vw.de“ – wäre diese bisher nicht vergeben, könnte Volkswagen gegen einen potentiellen Neuregistrator sein Recht an der Marke „vw“ nun gerichtlich durchsetzen. Bei den Zahlendomains gilt dies ganz genauso – so könnte beispielsweise die telegate AG ein besseres Recht an „11880.de“ haben, obwohl diese Domain zunächst anderweitig vergeben wurde.&lt;br /&gt;
&lt;/blockquote&gt; 
    </content:encoded>

    <pubDate>Fri, 23 Oct 2009 16:11:48 +0200</pubDate>
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    <category>de-domains</category>
<category>domainnamen</category>
<category>internet</category>
<category>kfz-zeichen</category>
<category>millionen</category>
<category>rechtsstreit</category>
<category>rechtsstreitigkeiten</category>
<category>sedo</category>
<category>ziffern-domains</category>

</item>
<item>
    <title>Urheberrecht im Überblick</title>
    <link>http://marketing-recht.com/index.php?/archives/4-Urheberrecht-im-UEberblick.html</link>
            <category>Urheberrecht</category>
    
    <comments>http://marketing-recht.com/index.php?/archives/4-Urheberrecht-im-UEberblick.html#comments</comments>
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    <author>nospam@example.com (Frank Herold)</author>
    <content:encoded>
    Auf gründerszene beschreiben die Rechtsanwälte Sebastian Dramburg und Thomas Schwenke worauf sich das Urheberrecht bezieht und wie damit umzugehen ist:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.gruenderszene.de/recht/uberblick-zum-urheberrecht-teil-1/&quot;&gt;Überblick zum Urheberrecht - Teil 1 | Gründerszene&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;blockquote&gt;Bei allen Internetprojekten kommt früher oder später der Punkt, an dem man sich mit dem Urheberrecht auseinandersetzen muss. Das Problem dabei: Das Urheberrecht ist nicht intuitiv. Jeder kann sich etwas unter anderen Rechtsbegriffen des Wirtschaftslebens wie Eigentum, Besitz oder Umsatzsteuer vorstellen.&lt;/blockquote&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.gruenderszene.de/recht/uberblick-zum-urheberrecht-teil-2/&quot;&gt;Überblick zum Urheberrecht - Teil 2 | Gründerszene&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;blockquote&gt;Das Urheberrecht ist als Ganzes nicht übertragbar, weil der Schutz der Kreativität ein unveräußerliches Recht ist. Hier besteht oft ein Missverständnis, wenn von der „Übertragung von Urheberrechten“ gesprochen wird. Daher nochmal: Eine anderweitige Übertragung des Urheberrechts außer im Erbfall ist nicht möglich.&lt;/blockquote&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mehr zum Thema: &lt;a href=&quot;http://marketing-recht.com/index.php?/archives/3-UEberkommenes-Prinzip.html&quot; title=&quot;Urheberrecht und Informationsfreiheit&quot;&gt;Überkommenes Prinzip: Urheberrecht und Informationsfreiheit&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 
    </content:encoded>

    <pubDate>Fri, 23 Oct 2009 15:40:29 +0200</pubDate>
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    <category>übertragung</category>
<category>besitz</category>
<category>eigentum</category>
<category>erbfall</category>
<category>missverständnis</category>
<category>rechtsanwälte</category>
<category>rechtsbegriffe</category>
<category>umsatzsteuer</category>
<category>urheberrecht</category>
<category>wirtschaftsleben</category>

</item>
<item>
    <title>Überkommenes Prinzip?</title>
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            <category>Urheberrecht</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Frank Herold)</author>
    <content:encoded>
    Urheberrecht und Informationsfreiheit sind Thema eines Interviews des Medienrechtsblog Telemedicus mit Dr. Till Kreutzer:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.telemedicus.info/article/1533-Interview-Urheberrecht-und-Informationsfreiheit.html&quot;&gt;Telemedicus Interview: Urheberrecht und Informationsfreiheit&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
(...) Wir folgen mit dem Urheberrecht einem überkommenen Prinzip, das in einer Informations- und Wissensgesellschaft hinterfragt werden muss. Seit diese Prinzipien erdacht wurden, hat sich allerhand geändert. (...) Das urheberrechtliche Leitbild geht davon aus, dass der Urheber immer jemand ist, der alleine seine Werke aus seiner Persönlichkeit heraus schafft und dass er immer ein Interesse daran hat, die Kontrolle über sein Werk zu behalten. Wenn man das vergleicht mit der Kreativität der Massen, die in Open Source- und Open Content-Communities, im Web 2.0 und der Blogosphäre stattfindet, dann ist dieses extrem individuelle Leitbild der Person des Urhebers zu kurzgreifend. Natürlich findet auch das immer noch statt: Es werden nach wie vor Gemälde gemalt und Sinfonien komponiert. Aber das Urheberrecht kennt eben nur dieses eine Leitbild und das reicht heute nicht mehr.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.netzpolitik.org/2009/urheberrecht-und-informationsfreiheit/&quot;&gt;via&lt;/a&gt; 
    </content:encoded>

    <pubDate>Fri, 23 Oct 2009 15:24:24 +0200</pubDate>
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    <category>informationsfreiheit</category>
<category>informationsgesellschaft</category>
<category>interview</category>
<category>medienrecht</category>
<category>open content</category>
<category>open source</category>
<category>prinzip</category>
<category>urheber</category>
<category>urheberrecht</category>
<category>wissensgesellschaft</category>

</item>
<item>
    <title>Die Tatze des Grauens?  Oder: Da frohlockt das Blog.</title>
    <link>http://marketing-recht.com/index.php?/archives/2-Die-Tatze-des-Grauens-Oder-Da-frohlockt-das-Blog..html</link>
            <category>Markenrecht</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Frank Herold)</author>
    <content:encoded>
    Es gibt wohl nichts Schöneres für Blogger, als wenn sie sich als Gutmenschen 2.0 präsentieren können. Die Hüter der Freiheit und Brüderlichkeit, letzte Bastion gegen die pösepöse Welt da draußen, wo Menschen mit Rechten diese auch noch wahrnehmen wollen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schöner Fall ist ja dieses Jack Wolfskin-Ding, wo der Wanderjackenhersteller nun Stickerinnen abmahnt, weil sie sein Logo benutzen. Gefühlt haben höchstens ein Dutzend Blogs NICHT darüber berichtet – und alle anderen haben sich echauffiert. Ja, ja, jammern schafft Verbundenheit – wohl auch in der virtuellen Welt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;Einige Beispiele:&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.werbeblogger.de/2009/10/17/jack-wolfskin-eroeffnet-den-abmahn-herbst/&quot;&gt;Jack Wolfskin eröffnet den Abmahn-Herbst! | Werbeblogger&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;blockquote&gt;Jack Wolfskin, dessen Logo eine Wolfstatze ziert, untersagt allen Anbietern von Pfoten(!)-Designs die Verwendung derselben, denn Jack Wolfskin sieht seine Markenrechte verletzt!&lt;/blockquote&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://marketing-gui.de/2009/10/19/jack-wolfskin-mahnt-ab/&quot;&gt;Jack Wolfskin mahnt ab | Werbeideen auf Marketing Guide&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;blockquote&gt;Aktuell geht eine Welle der Empörung durch das Internet: Jack Wolfskin mahnt ab! Das Unternehmen sieht seine Markenrechte verletzt weil auf dem Marktplatz Davanda Strickmuster mit Pfoten-Motiven angeboten werden.&lt;/blockquote&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://womblog.de/2009/10/20/jack-wolfskin-macht-sich-lcherlich/&quot;&gt;Jack Wolfskin macht sich lächerlich - Womblog [Worte oder mehr]&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;blockquote&gt;Das Denken solcher Firmenstrategen kommt mir vor wie aus einer anderen Galaxie. Und gleichzeitig scheint es mir genau unsere Chance – das „alte Denkmodell“ macht sich mit diesem Gebahren einfach lächerlich.&lt;/blockquote&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.stoibaer.de/jack-wolfskin-macht-auf-abmahnmarke.html&quot;&gt;StoiBär » Blog Archiv » Jack Wolfskin macht auf Abmahnmarke&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;blockquote&gt;Früher als Jack Wolfskin anfing, war die Marke mal richtig cool. Unter einheimischen Outdoorfans war Jack Wolfskin angesehen und ich kann mich noch gut an ein Wintertreffen vom Ausrüster Lauche &amp;amp; Maas erinnern, als dort die Kollektion mit der Tatze von allen bewundert wurde. Das Preis-/Leistungsverhältnis war richtig gut und die richtig namhaften Outdoormarken kaum bezahlbar. Dann hat Jack Wolfskin sich entschieden auf Masse zu machen, die Qualität imho für ein paar Jahre zurückgefahren und als man sich dann irgendwann auch noch Werbefläche auf Fußballtrikot mietete, stand das Image der Marke für alles andere, aber nicht mehr für harte Jungs, die sich in der Natur aufhalten.&lt;/blockquote&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.marill.de/togoblog/2009/10/21/jack-wolfskin-krisenkommunikation-versagt-in-abmahn-affare/&quot;&gt;Jack Wolfskin: Krisenkommunikation versagt in Abmahn-Affäre | togoblog&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;blockquote&gt;Ja, hallo? Was ist denn da los? Ist die PR-Abteilung bei Jack Wolfskin etwa zurzeit nicht besetzt? Die Firma erleidet gerade einen Imageverlust, der vergleichbar sein könnte mit der komplett in die Hose gegangenen Schockwerbung des Modelabels Benetton in den 1990ern!&lt;/blockquote&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://11k2.wordpress.com/2009/10/17/jack-wolfskin-krisenfeste-einnahmen-durch-abmahnungen/&quot;&gt;Jack Wolfskin: Krisenfeste Einnahmen durch Abmahnungen « 11k2&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;blockquote&gt;Kann das nicht etwa nach hinten losgehen? Wenn etwa vorlaute kleine Weblogs Artikel veröffentlichen, in welchen ein solches Vorgehen nicht energisch und rückhaltlos unterstützt wird? Wenn Leser solcher Blogs dann im Fachgeschäft stehen und, den Wolfskin-Anorak in Händen, von einem schwer erklärbarem Zögern befallen werden? Ja, von nicht näher begründbarer Kaufzurückhaltung? Jack, und die andern Jungs aus dem finsteren Taunus: Seid ihr bescheuert? Die eigene Marke ruinieren? Für eine Handvoll Euro?&lt;br /&gt;
&lt;/blockquote&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.fixmbr.de/jack-wolfskin-selbst-schuld/&quot;&gt;Jack Wolfskin: selbst schuld » F!XMBR&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;blockquote&gt;Wieder einmal wird die Macht, nicht die Gerechtigkeit, obsiegen. Dass ein Unternehmen wie Jack Wolfskin meiner Meinung nach zwischen den Zeilen nun sogar den Opfern droht – es wird mir niemand sagen können, dass die Markenrechte von Jack Wolfskin bei einer gehäkelten Katzenpfote verletzt werden – zeugt von einer unglaublichen Chuzpe.&lt;/blockquote&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://blog.internet-briefing.ch/2009/10/20/jack-wolfskin-negativwerbung-in-social-media/&quot;&gt;Internet Briefing Blog / Jack Wolfskin: Negativwerbung in Social Media&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;blockquote&gt;Ich denke Jack Wolfskin hat die Auswirkungen dieses Handelns stark unterschätzt und angenommen, dass die abgemahnten Personen die Produkte kommentarlos von Netz nehmen. Die betroffene Blogger Community ist jedoch sehr stark verlinkt, so dass die ganze Geschichte grosse Kreise zog. Der Imageschaden ist, meiner Meinung nach, um sehr viel grösser als der erhoffte Nutzen.&lt;/blockquote&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.segapro.net/abmahnungen-stellungnahme-von-jack-wolfskin/&quot;&gt;Abmahnungen: Stellungnahme von Jack Wolfskin | SegaPro&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;Den Text zur Stellungnahme von Jack Wolfskin gibt es hier.&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.werbeblogger.de/2009/10/21/wenn-der-wolfskin-dreimal-klingelt/&quot;&gt;Wenn der Wolfskin dreimal klingelt… | Werbeblogger&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;blockquote&gt;Manfred Hell, Mastermind hinter Jack Wolfskin, hat den Werbeblogger kontaktet.&lt;/blockquote&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.meinungs-blog.de/manfred-hell-ceo-von-jack-wolfskin-meldet-sich-zu-abmahn-pr-debakel/&quot;&gt;Manfred Hell (CEO von Jack Wolfskin) meldet sich zu Abmahn-PR Debakel | Das Meinungs-Blog&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
... das es sehrwohl angeraten ist seine Markenrechte gegen Konkurrenten zu verteidigen, nicht aber angebracht ist mit kostenpflichtigen Abmahnungen gegen Menschen vorzugehen die per Hand Tatzen auf Kissen sticken, mit Outdoor-Klamotten aber nichts an der Mütze haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.spreeblick.com/2009/10/22/update-protest-auf-jack-wolfskin-website-chef-meldet-sich-beim-werbeblogger/&quot;&gt;Update: Protest neben Jack-Wolfskin-Website, Chef meldet sich beim Werbeblogger | Spreeblick&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;blockquote&gt;Das Abmahn-Debakel, dass sich in den letzten Tagen zu einem echten PR-Desaster für Jack Wolfskin entwickelt hat, geht in die nächste Runde, denn durch ein Web-Tool formiert sich gerade weiterer Protest gegen das Vorgehen des Unternehmens gegen Handarbeitsanbieter und andere. Und zwar – über Umwege – direkt neben der Homepage von Jack Wolfskin.&lt;/blockquote&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.50hz.de/jack-wolskin-wenn-man-alles-selber-macht/&quot;&gt;50hz – Werkstatt für Netzkommunikation: Jack Wolfskin: Wenn man nicht alles selber macht&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
Die Wende, die Jack Wolfskin dann nach Montag einleitet, müsste jedoch eine deutliche sein: Völlige Rehabilitierung der Abgemahnten inklusive Entschädigung und eine klares Signal, in welchem vernünftigem Umfang man künftig die Marke zu schützen gedenkt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;Eine interessante Ausnahme:&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://lumma.de/2009/10/18/jack-wolfskin-die-meute-und-die-agb/&quot;&gt;Jack Wolfskin, die Meute und die AGB | Lummaland&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
&lt;blockquote&gt;... und nun geht das beliebte Blogger-Spiel “einfach mal eine Sau durchs Dorf treiben und jeder darf einmal draufhauen” los. (...) Jack Wolfskin hat die Markenrechte an der Tatze und natürlich müssen diese Markenrechte geschützt werden. Offenbar fehlt hier das Augenmaß, denn es wurde nicht nur der Betreiber eines Marktplatzes aufgefordert, entsprechende Produkte aus dem Angebot zu entfernen, sondern es wurden zusätzlich die jeweiligen Anbieter abgemahnt.&lt;br /&gt;
&lt;/blockquote&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;Und ganz sachlich:&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.markenmagazin.de/fragen-und-die-antworten-zur-jack-wolfskin-tatzen-logo-abmahnung/&quot;&gt;Fragen (und die Antworten) zur Jack Wolfskin “Tatzen”-Logo Abmahnung | markenmagazin:recht&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
Das “Tatzen”-Logo und Markenrecht&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;Jack Wolfskin lenkt ein:&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.werbeblogger.de/2009/10/23/der-herbst-des-hauses-jack-wolfskin/&quot;&gt;Der Herbst des Hauses Jack Wolfskin | Werbeblogger&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
Die zum Teil heftigen Reaktionen im Internet auf das Vorgehen von Jack Wolfskin in Fällen von Markenrechtsverletzungen führen zu einem Einlenken des Unternehmens.&lt;br /&gt;
 
    </content:encoded>

    <pubDate>Fri, 23 Oct 2009 11:40:00 +0200</pubDate>
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    <category>abmahnungen</category>
<category>blogger</category>
<category>dawanda</category>
<category>gutmenschen</category>
<category>internet</category>
<category>jack wolfskin</category>
<category>konkurrenten</category>
<category>marke</category>
<category>markenrechte</category>
<category>werbung</category>

</item>
<item>
    <title>Marketingrecht – Wo Recht leider oft recht eigen ist</title>
    <link>http://marketing-recht.com/index.php?/archives/1-Marketingrecht-Wo-Recht-leider-oft-recht-eigen-ist.html</link>
            <category>Werberecht</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Heiko Walkenhorst)</author>
    <content:encoded>
    Alle Welt meckert über Werbung. Und doch sieht man sie schnell als Allgemeingut an. Drei Striche? Sieht gut aus, mache ich auch. Die Olympischen Ringe? Benutze ich mal online, weil ich so sportlich bin. Namen von Promis? Warum nicht? Gut für die Suchmaschine. Alles gängige Praxis. Letztes Beispiel: Die Verwendung eines &lt;a href=&quot;http://marketing-recht.com/index.php?/archives/2-Die-Tatze-des-Grauens-Oder-Da-frohlockt-das-Blog..html&quot; title=&quot;Jack Wolfskin mahnt ab&quot;&gt;Pfotenabdrucks bei Stickprodukten&lt;/a&gt;. Süß, putzig, mach ich auch – zu Geld. Und jetzt wird es spannend.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
All diese Logos, Signets oder Namen sind durch das Markenrecht bzw. Urheberrecht geschützt. Sie gehören jemandem. Sie sind das Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gerne ärgert man sich im Bereich Werberecht über die Härte, mit denen die Rechteinhaber gegen die ungesetzliche Verwendung ihres Eigentums vorgehen. Vor allem natürlich in den Blogs, die sich in solchen Momenten gerne als Hort pseudosozialen Populismus präsentieren. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei gibt es wie jedes andere Recht, das Blogger gerne beschreien, wie das Recht auf freie Meinungsäußerung, auf freien Zugang zu allen möglichen Internetseiten, auch andere schützenswerte Rechte: das Urheberrecht, das Wettbewerbsrecht, das Markenrecht, zum Beispiel. Dies zu akzeptieren, scheint man sich sehr schwer zu tun.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gerne wird da die alte Schere von „die Großen“ und „wir Kleinen“ aufgemacht, was ja synonym verstanden wird für „die Bösen“ und „wir Guten“. Das ist natürlich eine Verklärung von Tatsachen. Um einen Diebstahl einen Diebstahl nennen zu können, muss die gestohlenen Sache ja auch keinen Mindestwert haben. Es reicht die ungesetzliche Entwendung bzw. Aneignung fremden Eigentums. Und im Falle Marken- und Urheberrecht ist es halt weniger die Entwendung als die Verwendung, aber auch die ist ohne Einwilligung verboten, da hier der Nutzer von der Vorarbeit des Rechteinhabers profitiert. Und kein Mensch glaube, das wäre nicht bekannt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Produktbeschreibung von Artikeln, die in Online-Auktionshäusern angeboten werden, wimmelte es jahrelang von Markennamen, die aber auch gar nichts mit dem eigentlich zum Verkauf stehenden Produkte zu tun hatten. Da wurde auf Ähnlichkeiten hingewiesen oder eine geografische Nähe zu Produktionsstandorten. Ziel war dabei aber immer, sich mit Hilfe dieser Worte einen Vorteil bei den Suchanfragen zu erschleichen – zu Lasten derer, denen der Name/ das Logo etc. rechtlich gehört.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das darf man dem kleinen Mann aber nicht sagen – und auch nicht der tatzenstickenden Frau. Sie, die sonst mit Freuden am Wirtschaftsleben teilnimmt, genau weiß, wie sie ihr Produkt durch eine schöne Fotografie und ansprechende Beschreibung besonders attraktiv darstellt, um so die Abverkaufschancen und letztlich auch den Abverkauf selbst zu steigern, ist plötzlich blöd wie Brot? Wusste das ja nicht? Hatte doch keine Ahnung, dass sie das nicht darf? Das ist unglaubwürdig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Selbstverständlich sind die Streitereien bisweilen hänebüchen. Oder ärgerlich, weil im Grunde vermeidbar gewesen, wenn beispielsweise die tageszeitung ihr Logo, ebenfalls eine Tatze, hätte schützen lassen. Damit ist sie schon länger auf dem Markt als dieser Hersteller von Wanderjacken etc., aber letzterer scheute halt nicht die Ausgaben von ein paar hundert D-Mark und erwarb so die Rechte an diesem Motiv.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Soll dies nun ein Richter aushebeln? Prinzipiell gewiss nicht. Denn wozu sollte man sich dann die Rechte kaufen bzw. mit teuer Geld schützen lassen, wenn man sie nicht schützen kann? Fragen Sie Lieschen Müller, das fände sie ganz gewiss auch nicht wirklich einleuchtend. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Und selbst Blogger dürften es schwer finden, darauf eine plausible Antwort zu finden und dann zu dem Schluss kommen, dass das gesamte Werberecht oder Marketingrecht mit allen anderen Rechten wie Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht etc. doch bitte so bleiben soll, wie es ist, vor allem dann, wenn sie selbst eine Marke angemeldet haben. 
    </content:encoded>

    <pubDate>Thu, 22 Oct 2009 15:26:54 +0200</pubDate>
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    <category>blogs</category>
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